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neues Verpackungsgesetz ab 1.1.2019

Am 1. Januar 2019 tritt ein neues Gesetz in Kraft, wovon eventuell auch Jäger, welche Fleisch verkaufen, betroffen sind.

Im Verpackungsgesetz wird nun unter anderem ein zentrales Verpackungsregister eingeführt, in dem sich alle „Hersteller“ von Verpackungen registrieren müssen. Dies dient in erster Linie der Überwachung der Pflichten im Zusammenhang mit Verpackungen, insbesondere der Beteiligung an einem „dualen System“.
Wer muss sich registrieren?
Registrieren lassen müssen sich alle „Hersteller“ von „systembeteiligungspflichtigen“ Verpackungen. Das betrifft alle, die gewerbsmäßig verpackte Waren an den Endverbraucher oder kleinere Betriebe („vergleichbare Anfallstellen“ nach § 3 Abs. 11 VerpackG) liefern. Der Kreis der beteiligungspflichtigen „Hersteller“ ist erst einmal sehr weit gefasst.
Gibt es eine Sonderregelung für Kleinunternehmer?
Nein. Allerdings gilt das Verpackungsgesetz nur, wenn Verpackungen (bzw. verpackte Waren) „gewerbsmäßig“ in Verkehr gebracht werden. Was dieses Merkmal im einzelnen bedeutet, ist noch unklar. Es ist aber sehr wichtig: Viele Jäger, die in nicht zu großem Umfang selbst erlegtes Wild oder Wild aus dem eigenen Revier vermarkten, sind damit vom Verpackungsgesetz nicht betroffen. Jäger erfüllen mit der Jagd auch einen öffentlichen Auftrag und die Erlöse aus der Jagd decken den finanziellen Aufwand meistens bei weitem nicht ab. Daher fallen wohl viele Jäger nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes, weil sie nicht „gewerbsmäßig“ handeln.

Weiter Infos gibt es hier

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