Der Bundestag hat diese Woche eine Verschärfung des Waffengesetzes zur Waffenaufbewahrung beschlossen. Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden.
Die gute Nachricht, es gilt ein Bestandsschutz für die bisher benutzen Schränke!
Die bereits verwendeten Schränke dürfen weitergenutzt werden. Dies gilt auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des vorhandenen Schrankes ausreicht. Wer nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, muss dagegen einen Schrank nach den neuen Normen kaufen.
Die komplette Pressemitteilung vom Deutschen Jagdverband gibt es hier