Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Rücksendefristen für die Registrierung zur Sozialwahl verlängert, nachdem sich der Versand der Unterlagen wohl verzögert hatte.
Viele Jäger haben ssich beschwert, weil sie keine Unterlagen zur Sozialwahl bekommen haben oder die Rücksendefristen zu kurz seien. Nun hat die SVLFG reagiert und die Frist zur Rücksendung der Unterlagen verlängert. In dem auf den 8. März datierten Anschreiben, das bei vielen Revierinhabern immer noch nicht eingegangen ist, wird als Rücksendefrist der 7. April genannt. Diese Frist hat die SVLFG nun bis zum 12. April verlängert. Sie hat in einer Pressemitteilung außerdem mitgeteilt, dass auch Antworten, die später eingehen, soweit wie möglich noch bearbeitet würden.
Jagdpächter und alle Mitpächter sollten jetzt erst Recht die Gelegenheit nutzen, mit der Stimmabgabe die Vertretung ihrer Interessen zu unterstützen.
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