Nach dem Kauf einer Waffe hat man 14 Tage Zeit diese in die Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen zu lassen – sprich den Erweb einer Schusswaffen anzuzeigen. Habe also wieder einmal dem Landratsamt einen Besuch abgestattet, das passende Formular ausgefüllt, den Jagdschein, die WBK und den Personalausweis vorgelget, 15,00 € bezahlt und schon war die Büchse in der WBK eingetragen…