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Jagdschein beantragen

Nachdem nun auch die Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen sind jetzt alle Voraussetzungen erfüllt und ich kann den Antrag zur Ausstellung des Jagdscheines ausfüllen.

Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheines sind:

  • jagdrechtliche / waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung
  • bestandene deutsche (bzw. anerkannte ausländische) Jägerprüfung sowie ggf. Falknerprüfung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichversicherung  (Mindest-Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden sowie mindestens 50.000 Euro für Sachschäden)

Neben den persönlichen Daten müssen Informationen über eventuelle Vorstrafen angegeben werden. Man kann gleich die Angaben zur Ausübung des Jagdrechts hinterlegen, wer noch keine Jagdmöglichkeit hat muss hier leider „Mir steht in keinem Jagdrevier als Jagdausübungsberechtigten oder Inhaber einer entgeltlichen Dauerjagderlaubnis (Begehungsschein) die Ausübung des Jagdrechts zu.“ ankreuzen.
Zur Prüfung der Zuverlässigkeit reicht es, wenn man vorab telefonisch Kontakt auf nimmt bzw. den Antrag per Mail an das Landratsamt schickt.

Hier noch die Kosten für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines, diese setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen.

  • Dreijahresjagdschein: 150,00 Euro (90,00 Euro Gebühr und 60,00 Euro Jagdabgabe)
  • Jahresjagdschein: 60,00 Euro (40,00 Euro Gebühr und 20,00 Euro Jagdabgabe)
  • Tagesjagdschein: 15,00 Euro (10,00 Euro Gebühr und 5,00 Euro Jagdabgabe)
  • Jugendjagdschein: 37,50 Euro (25,00 Euro Gebühr und 12,50 Euro Jagdabgabe)
  • Falknerdreijahresjagdschein: 35,00 Euro (20,00 Euro Gebühr und 15,00 Euro Jagdabgabe)
  • Falknerjahresjagdschein: 15,00 Euro (10,00 Euro Gebühr und 5,00 Euro Jagdabgabe)
  • Falknertagesjagdschein: 7,50 Euro (5,00 Euro Gebühr und 2,50 Euro Jagdabgabe)

Das Formular gibt es hier zum Download.

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