Wenn man die Fallenjagd ausüben möchte benötigt man entsprechende Kenntnisse welche man beim Fallenkurs erlernt. Nicht bei allen Jagdschulen ist der Fallenkurs standardmäßig dabei und muss meist separat besucht werden, anders als beim BJV München, dort gehört dieser Kurs in den normalen Lehrplan.
Zunächst wurden in der Theorie die rechtlichen Grundlagen besprochen und jede erlaubte Falle erklärt. Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten von Fallen, die eine Art fängt die Tiere lebend, die andere tot. Bejagt werden dürfen Raubwild und Kaninchen. Werden Totfallen eingesetzt, so muss die Untere Jagdbehörde informiert werden.
Danach wurden die Fallen in der Praxis begutachtet und ausprobiert.
Lebenfang
Wippbrettfalle
Kastenfalle
Röhrenfalle
Drahtgitterfalle
Totfang
Eiabzug
Schwanenhals
Nach Teilnahme gab es dann noch eine entsprechende Bestätigung um die Fallenjagd ausüben zu dürfen.